Petition
Gesunderhaltung aller Menschen, Verteidigt die Selbstbestimmungsrechte/Verfassung, Gleichstellung der Naturheilverfahren


Hier finden Sie den Gesamt-Petionstext in der gekürzten Online- Fassung.


Den Originaltext finden Sie hier: Petition Originalfassung



Die gesetzlichen Grundlagen, die der Krankenkasse Macht über das Selbstbestimmungsrecht der Menschen gibt, und damit der Schulmedizin und Pharmazeutischen Industrie, müssen dringend geändert und rückgängig gemacht werden und ein Zustand, der diese verfassungsrechtlich verbrieften und garantierten Rechte schützt, wieder hergestellt werden.


Übersicht der Forderungen in Stichpunkten:

-Wiederherstellung der verfassungsrechtlichen, im Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechte und der freien Wahl der Therapie des Patienten, insbesondere bzgl. schulmedizinisch nicht anerkannter Therapien und der Alternativmedizin, sowie der Persönlichkeitsrechte des Patienten im medizinisch-technischen Apparat, im besonderen hier der Regelungen der gesetzlichen Grundlage für die Krankenversicherungen (im speziellen Fallbeispiel der TK)

-Gleichstellung von Ärzten und HPs bei der Attestierung von Erkrankungen und vor allem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. (Es kann nicht sein, daß jemand bei einem Heilpraktiker in Behandlung ist, dann aber ein Attest von einem Schulmediziner für Krankenkasse und Arbeitgeber braucht, also gezwungen wird, sich von einem solchen behandeln und untersuchen zu lassen.)

- Aufhebung des Entzuges des im GG (Grundgesetz) verbrieften Rechtes auf Freizügigkeit durch Krankengeldentzug, nicht nur im gesamten Bundesgebiet, sondern auch im Ausland, inbesondere in den Grenzregionen, also für die Länder Österreich und Schweiz, Dänemark, etc., aber auch Akzeptierung von Reisen Erkrankter zu Angehörigen und Lebenspartnern, inbesondere bei Deutschen mit ausländischen Wurzeln.
(Es ist erwiesen, daß für eine Genesung die besondere liebevolle Pflege durch die nahen Angehörigen,nahestehende Personen und deren Anwesenheit eine ausschlaggebende Rolle für den seelischen Zustand des Patienten und seine Besserung spielen. Es ist unmenschlich, Menschen dies zu versagen in einem evtl. sogar kritischen Zustand, weil man Ihnen sonst die Lebensgrundlage (Krankengeld) entzieht, wenn diese sich außerhalb der deutschen Grenzen bewegen. In einem geeinten Europa mit offenen Grenzen wird dies heute zusätzlich zur farce. Zusätzlich ist es in den Grenzgebieten üblich, daß Verwandte auf "der anderen Seite der Grenze" wohnen oder man dort Liegenschaften hat, etc. und sich Menschen nicht nur auf EINER Seite der Grenze aufhalten, z.B. um einzukaufen etc.)

- Freie Entscheidung des Patienten darüber, ob er seine Therapie im Ausland erhalten möchte oder nicht, insbesondere wenn die Therapie nicht in Deutschland angeboten wird, bei Weiterzahlung von Krankengeld. (Beispiel Gerson Klinik in Ungarn oder Mexico)

Es kann nicht sein, daß es der Entscheidung der Krankenkasse obliegt, in welchem Land sich jemand aufhält oder wo derjenige seine Therapie und vor allem WELCHE er macht. Das ist Entzug der Freiheitsrechte und Rechte auf Selbstbestimmung und verstößt gegen die Verfassung, das Grundgesetz.

- Die Übernahme von entsprechenden Therapien, die der Patient auswählt, von Schwerkranken, inbesondere den alternativen und nicht zugelassenen, muß gewährleistet sein und darf nicht vom Gutdünken eines Sachbearbeiters oder der Krankenkasse abhängen. Sie muß selbstverständlich und verbrieft sein.
Die Entscheidung über die Therapie liegt beim PATIENTEN. (In der entsprechenden Rechtsliteratur/Gerichtsentscheiden nachzulesen)

- Die Vergabe der Gelder für Kranke, die kein Krankengeld bekommen oder denen das versagt wird, muß ausgelagert werden aus dem Arbeitsamt auf eine geeignete Stelle, und die Vergabe der Gelder muß ohne persönliches Erscheinen möglich sein. Man kann von Schwerkranken nicht verlangen, daß sie zu einem Jobvorstellungsgespräch gehen, und entsprechende Anträge stellen und ausfüllen müssen, über Ihre Qualifikation und "Verwendbarkeit", überdies, wenn Sie Arbeit haben, nur weil sie Ersatzleistungen für das Krankengeld bekommen müssen. Das ist absurd.
Die Zuständigkeit muß auf eine Stelle außerhalb des Jobcenters verlagert werden, welche den Bedürfnissen dieser Menschen angepaßt ist. Atteste müssen ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.

- Zur Gewährung der Lebensgrundlage und damit Gesunderhaltung des Patienten muß sichergestellt sein, daß die Krankengeldzahlung innerhalb der 78 Wochen Leistungspflicht SOLANGE weiter zu erfolgen hat, bis nachweislich eine Arbeitsfähigkeit wieder eingetreten ist und der Patient wieder ARBEITET. Ggfs. kann einen Rückzahlung oder Verrechnung überzahlter Beträge erfolgen.

- medizinisch notwendige Pflege durch eine häusliche Pflegekraft muß gewährleistet sein, unabhängig von der benötigten Länge. Es kann nicht sein, daß die Krankenkasse eine medizinisch notwendige häusliche Pflege, die vom Arzt verordnet wurde, nicht mehr übernimmt, weil der "Höchstsatz" überschritten ist.
Es sollte selbstverständlich sein, daß auch über die Wahl des "health-teams" (also der den Patienten in seiner Genesung unterstützenden Fachkräfte) der Patient , als mündiger selbstverantwortlicher Bürger über seine Gesundheit, SELBST entscheidet).
Wenn nicht mehr die ärztliche Verordnung gilt als Feststellung der Notwendigkeit, sondern irgendwelche Regelungen der Krankenkasse, also des LEISTUNGSERBRINGERS , "an die sich die Kasse halten muß", dann sind hier die Grenzen verschoben und maßt sich eine Versicherung, die zur Leistung verpflichtet ist, an, was ihr nicht zusteht, dann ist das buchhalterische Amtswillkür und menschenunwürdige Behandlung von Kranken. Solche Misstände gehören abgeschafft.

Die Zusammenarbeit und Verwebungen von Versicherungen mit ihren "Gutachtern", im Medizinbereich unter dem Deckmäntelchen der schulmedizinischen Korrektheit, und gängigen Praktiken zur Leistungsverweigerung hat in diesen Reihen Tradition einer ganzen Industrie, dies darf nicht in die Grundversorgung und Gesundheitsgewährleistung der Bürger einfließen, indem sich ein Apparat "Krankenkasse" , mit entsprechenden Verflechtungen, zur pharmazeutischen Kontrolle durch einen ausgefeilten medizinischen Apparat, also eigentlich ein Versicherer, hier der gesamten medizinischen Profession bemächtigt, sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Es stellt sich die berechtigte Frage, nach dem Sinn einer Versicherung, die man bezahlt, die dann aber nur Leistungen nach ihrem Gutdünken erbringt und nicht das, was der Versicherte SEINER ANSICHT nach benötigt, während er dies also nun noch zusätzlich übernimmt, in dem er ja an seiner GESUNDUNG interessiert ist, im Gegensatz zu einer Industrie mit geschäftlichen Interessen, die nach ihren eigenen Regeln spielt. In jedem Geschäftsverhältnis würde man einen solchen Vertrag als no-win bezeichnen, und ablehnen. Wenn also durch den Gesetzgeber geregelt ist, eine verpflichtende Teilnahme an einem Versicherungsvertrag, so muß auch die Leistung stimmen und den Wünschen und Bedürfnissen derer, die zu bezahlen haben, der Versicherten, entsprechen und kann nicht der Bürger auf solche Weise entmündigt und um seine freiheitlichen Grundrechte betrogen werden.


Ausführungen:

Jeder Mensch hat ein Recht auf gesunde Lebensumstände und die notwendige Zahlung einer entsprechenden Existenzgrundlage- auch GERADE wenn er krank ist.
Die Grundlagen der Gesundung und Gesunderhaltung sind zu allererst die Sicherung der Existenz und der Lebensgrundlage. Dies wird gewährleistet,u.a. durch die Krankengeldzahlung, sollte durch die Kassenleistungen gewährt werden, und ist ihr Sinn.

Es sollte selbstverständlich sein, daß man die Mittel, die man zum Erhalt seiner Gesundheit benötigt, zur Verfügung gestellt bekommt, allen voran die finanziellen Mittel. Wir beklagen uns und sorgen uns um "Brot für die Welt" , und wir können nicht einmal zu Hause diese Grundsätze in die Tat umsetzen und unseren Bürgern eine entsprechende UNSEREM Lebensstandard und unserer Gesundheit entsprechende Versorgung garantieren und Ihnen die Mittel hierzu zur Verfügung stellen.

Unter ganzheitlichen Aspekten ist es offensichtlich, daß die schulmedizinische Behandlung NICHT zur HEILUNG führt, da sie dies ohne die Berücksichtigung anderer Aspekte, die in ihrem System nicht vorgesehen sind, gar nicht kann. Hierzu wird sie einfach der Komplexität des Lebens nicht gerecht, da sie als grundlegendes Denken einen mechanistischen Ansatz verfolgt und kein holografisches ganzheitliches Konzept. Eine symptombedingte Behandlung, die evtl. kurzzeitig zum "Funktionieren" des Patienten führt, ist KEINE Heilung. Diese erfordert mehr als nur die immerwährende Behandlung mit Chemie + schulmedizinischen Methoden, sondern ein Verständnis der Natur und Ihrer Vorgänge. Es kann also eine Medizin, die diesen Teil von der Behandlung ausschließt, nicht erfolgreich sein, in der Wiederherstellung der Natur des Menschen und damit seiner Gesundung, im natürlichen Sinne, indem alle seine Körperfunktionen und Fähigkeiten wieder in Harmonie sind und zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit führen. Es kann also dies nicht im Interesse der Menschen, der Bürger und eines Gesundheitssystems, was die Gesundheit der Bürger sicherstellen soll, sein, diesen Teil der Behandlung von einem System zur Gesunderhaltung der Bürger auszuschließen.


Es kann nicht sein, daß man einem Patienten seine Lebensgrundlage entzieht, wenn er nicht tut, was die Schulmedizin durch das Mittel der Institution Krankenkasse von ihm verlangt, weil diese den Alleinanspruch auf die Behandlung und Beurteilung von Krankheiten erhebt bzw. nicht einmal das Urteil eines Heilpraktikers anerkennt - geschweige denn irgendeine Art der alternativen Heilbehandlung, die nicht zuvor als schulmedizinisch anerkannt genehmigt wurde und in einen Katalog aufgenommen.

Gesundheit muß von der Ware zum Geldverdienen wieder zum höchsten und schützenswertesten Gut des Menschen werden, wessen sich jeder der Beteiligten bewußt ist. Es darf nicht ums Geld, es muß um den Menschen gehen.

Die Gesundheitslandschaft sieht real momentan so aus, daß nur wer das Geld besitzt , sich eine entsprechende, etvl. auch alternative, naturheilkundliche oder erfolgsversprechende Therapie, leisten kann, die nur noch in Privatkliniken, von Privatinstituten oder Institutionen im Ausland vorgenommen werden, und daß diese vielversprechenden Ansätze in der "normalen Allerweltsmedizin" kaum bis gar nicht zur Anwendung kommen, da dies alles beim "Normalsterblichen Patienten" von schulmedizinischen Kassenleistungen beherrscht wird, wo praktisch KEIN Wahlrecht mehr besteht, über die Art, den Umfang und die Anwendung einer Therapie. D.h. NUR wer das Geld besitzt, kann sich heute noch dem Entzug seiner Selbstbestimmungsrechte auf die freie Wahl der Therapie entziehen, da allein durch die Übernahmeregelungen für Behandlungen und Bestimmungen zur Krankengeldzahlung Abhängigkeiten kreiert werden, die eine praktische Entmündigung des Bürgers, der hier zum "Patienten" ohne Mitbestimmungsrechte gemacht wird durch den Versicher, darstellen. D.h. , daß sich nur der, der unabhängig davon die Geldmittel besitzt auf Kassenleistungen zu verzichten, momentan diesem Entzug der Rechte widersetzen und diese nicht akzeptieren kann. Dies ist ein Zustand der eigentlich unsere Verfassung aushebelt und das Recht auf Gleichheit und Gleichbehandlung aller Menschen verletzt.

Eine Attestierung einer gegebenen Arbeitsunfähigkeit (AU) darf nicht abhängig gemacht werden von der Zusammenarbeit mit einem Schulmediziner oder der Wahl einer entsprechenden Therapie.

Die Entscheidung über die Art der Therapie obliegt DEM PATIENTEN. Deswegen muß auch gewährleistet werden, daß er sich seine Behandler(innen) und Diagnostizierenden GÄNZLICH SELBST aussucht.
Die Entscheidung des Patienten darf nicht zu Krankengeldentzug führen. Es müssen also gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die diesem Treiben der Krankenkasse und des MDKs ein Ende bereiten.


Dies sind Grundlagen der Heilung die jeder wissen sollte, daß ein Patient zuallererst einmal Ruhe, Unterkunft, vernünftige Ernährung, Versorgung und Hygiene, SICHERHEIT, liebevolle Behandlung, Entgiftung, Aufbau und Stabilisation benötigt, und NICHT einen gegenteiligen auf dessen Raubbau und Ausbeutung ausgerichteten Apparat der immerwährenden Forderung von Leistung bei gleichzeitiger Zahlungsverweigerung und Verweigerung der Anerkennung, die in unserer Verfassung, dem Grundgesetz, ebenso wie in der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Menschenrechte, Rechte auf Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte zu achten und zu respektieren.


Mit der Praxis, den Entzug von Krankengeld (und damit der Lebensgrundlage) als maßregelnde "Erziehungsmaßnahme" von erwachsenen , selbstbestimmten Menschen, zu mißbrauchen, die so zu unmündigen "Patienten" degradiert werden und keine Rechte mehr haben, muß Schluß gemacht werden. Dies ist unmenschlich und verstößt außerdem gegen die verfassungsrechtlich garantierten und im Grundgesetz und der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Freiheitsrechte, Selbstbestimmungsrechte und den Schutz der Persönlichkeitsrechte, sowie die Behindertenrechtskonvention und damit zusätzlich gegen das Völkerrecht.


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