Petition
Verfassungsbeschwerde
und Antrag auf GesetzesŠnderung der Krankenkassenbestimmungen zum Wohle aller
Menschen und deren Gesundung und Gesunderhaltung, mit dem Ziel die in der
Verfassung (GG) garantierten Selbstbestimmungsrechte, die Gleichstellung der
Naturheilverfahren, und das Recht
der Patienten auf freie Wahl der Therapie zu schŸtzen und wiederherzustellen.
Die
gesetzlichen Grundlagen, die der Krankenkasse solche Macht Ÿber das
Selbstbestimmungsrecht der Menschen gibt, und damit der Schulmedizin und
Pharmazeutischen Industrie, mŸssen dringend geŠndert und rŸckgŠngig gemacht
werden und ein Zustand, der diese verfassungsrechtlich verbrieften und
garantierten Rechte schŸtzt, wieder hergestellt werden.
Es
darf nicht sein, da§ die Entscheidung Ÿber die Krankengeldzahlung und damit die
Lebensgrundlage eines Patienten, abhŠngig ist von dem GutdŸnken eines
Sachbearbeiters, der persšnlichen Meinung oder Favorisierung von auschlie§lich
schulmedizinischen €rzten zu Therapien, Diagnosen oder Heilmethoden, oder gar
einem noch zu deren Schutz von der Krankenkasse (im Fallbeispiel TK)
selbsteingesetztem Apparat namens MDK (Medizinischer Dienst der
(gesetzlichen)Krankenkassen), der die Allmacht Ÿber die €rzteschaft und
angeblich auch die Entscheidung der Krankenkasse (TK) hat. Das ist Korruption.
(weitere
AusfŸhrungen unten)
†bersicht
der Forderungen in Stichpunkten:
-Wiederherstellung
der verfassungsrechtlichen, im Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechte
und der freien Wahl der Therapie des Patienten, insbesondere bzgl.
schulmedizinisch nicht anerkannter Therapien und der Alternativmedizin, sowie
der Persšnlichkeitsrechte des Patienten im medizinisch-technischen Apparat, im
besonderen hier der Regelungen der gesetzlichen Grundlage fŸr die
Krankenversicherungen (im speziellen Fallbeispiel der TK)
-Gleichstellung
von €rzten und HPs bei der Attestierung von Erkrankungen und vor allem
ArbeitsunfŠhigkeitsbescheinigungen.
(Es kann nicht sein, da§ jemand bei
einem Heilpraktiker in Behandlung ist, dann aber ein Attest von einem
Schulmediziner fŸr Krankenkasse und Arbeitgeber braucht, also gezwungen wird,
sich von einem solchen behandeln und untersuchen zu lassen.)
-
Aufhebung des Entzuges des im GG (Grundgesetz) verbrieften Rechtes auf
FreizŸgigkeit durch Krankengeldentzug, nicht nur im gesamten Bundesgebiet,
sondern auch im Ausland, inbesondere in den Grenzregionen, also fŸr die LŠnder
…sterreich und Schweiz, DŠnemark, etc., aber auch Akzeptierung von Reisen
Erkrankter zu Angehšrigen und Lebenspartnern, inbesondere bei Deutschen mit
auslŠndischen Wurzeln.
(Es
ist erwiesen, da§ fŸr eine Genesung die besondere liebevolle Pflege durch die
nahen Angehšrigen,nahestehende Personen und deren Anwesenheit eine
ausschlaggebende Rolle fŸr den seelischen Zustand des Patienten und seine
Besserung spielen. Es ist unmenschlich, Menschen dies zu versagen in einem
evtl. sogar kritischen Zustand, weil man Ihnen sonst die Lebensgrundlage
(Krankengeld) entzieht, wenn diese sich au§erhalb der deutschen Grenzen
bewegen. In einem geeinten Europa mit offenen Grenzen wird dies heute
zusŠtzlich zur farce. ZusŠtzlich ist es in den Grenzgebieten Ÿblich, da§
Verwandte auf "der anderen Seite der Grenze" wohnen oder man dort
Liegenschaften hat, etc. und sich Menschen nicht nur auf EINER Seite der Grenze
aufhalten, z.B. um einzukaufen etc.)
-
Freie Entscheidung des Patienten darŸber, ob er seine Therapie im Ausland
erhalten mšchte oder nicht, insbesondere wenn die Therapie nicht in Deutschland
angeboten wird, bei Weiterzahlung von Krankengeld. (Beispiel Gerson Klinik in
Ungarn oder Mexico)
Es
kann nicht sein, da§ es der Entscheidung der Krankenkasse obliegt, in welchem
Land sich jemand aufhŠlt oder wo derjenige seine Therapie und vor allem WELCHE
macht. Das ist Entzug der Freiheitsrechte und Rechte auf Selbstbestimmung und
verstš§t gegen die Verfassung, das Grundgesetz.
-
Die †bernahme von entsprechenden Therapien, die der Patient auswŠhlt, von
Schwerkranken, inbesondere den alternativen und nicht zugelassenen, mu§
gewŠhrleistet sein und darf nicht vom GutdŸnken eines Sachbearbeiters oder der
Krankenkasse abhŠngen. Sie mu§ selbstverstŠndlich und verbrieft sein.
Die
Entscheidung Ÿber die Therapie liegt beim PATIENTEN. (In der entsprechenden
Rechtsliteratur/Gerichtsentscheiden nachzulesen)
-
Die Vergabe der Gelder fŸr Kranke, die kein Krankengeld bekommen oder denen das
versagt wird, mu§ ausgelagert werden aus dem Arbeitsamt auf eine geeignete
Stelle und die Vergabe der Gelder mu§ ohne persšnliches Erscheinen mšglich
sein. Man kann von Schwerkranken nicht verlangen, da§ sie zu einem
JobvorstellungsgesprŠch gehen, und entsprechende AntrŠge stellen und ausfŸllen mŸssen,
Ÿber Ihre Qualifikation und "Verwendbarkeit", Ÿberdies, wenn Sie
Arbeit haben, nur weil sie Ersatzleistungen fŸr das Krankengeld bekommen
mŸssen. Das ist absurd.
Die
ZustŠndigkeit mu§ auf eine Stelle au§erhalb des Jobcenters verlagert werden,
welche den BedŸrfnissen dieser Menschen angepa§t ist. Atteste mŸssen
ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.
-
Zur GewŠhrung der Lebensgrundlage und damit Gesunderhaltung des Patienten mu§
sichergestellt sein, da§ die Krankengeldzahlung innerhalb der 78 Wochen
Leistungspflicht SOLANGE weiter zu erfolgen hat, bis nachweislich eine
ArbeitsfŠhigkeit wieder eingetreten ist und der Patient wieder ARBEITET, weil
er es auch kann. Ggfs. kann einen RŸckzahlung oder Verrechnung Ÿberzahlter
BetrŠge erfolgen.
-
medizinisch notwendige Pflege durch eine hŠusliche Pflegekraft mu§
gewŠhrleistet sein, unabhŠngig von der benštigten LŠnge. Es kann nicht sein,
da§ die Krankenkasse eine medizinisch notwendige hŠusliche Pflege, die vom Arzt
verordnet wurde, nicht mehr Ÿbernimmt, weil der "Hšchstsatz"
Ÿberschritten ist, obwohl der Patient nicht aufstehen kann, und die Pflegekraft
dann ihre kostenlose Weiterarbeit anbietet, damit dieser nicht verhungert. Und
dies nur, weil die Genesung noch einen Monat lŠnger dauert als die
"Vorschrift" der Krankenkasse zur Zahlung, so da§ dieser dann ggfs.
in ein Krankenhaus eingeliefert werden mŸsste (was weitaus MEHR Kosten
verursacht , und Nachteile fŸr die Gesundheit des Patienten, mit sich bringen
kann u.a. durch den Stre§ und die ungewohnte Umgebung sowie die Betreuung durch
fremde Personen, die sich dieser nicht ausgesucht hat und mit denen kein VertrauensverhŠltnis
besteht. Es sollte selbstverstŠndlich sein, da§ auch Ÿber die Wahl des
"health-teams" (also der den Patienten in seiner Genesung
unterstŸtzenden FachkrŠfte) der Patient , als mŸndiger selbstverantwortlicher
BŸrger Ÿber seine Gesundheit, SELBST entscheidet).
Wenn
nicht mehr die Šrztliche Verordnung gilt als Feststellung der Notwendigkeit,
sondern irgendwelche Regelungen der Krankenkasse, also des LEISTUNGSERBRINGERS
, "an die sich die Kasse
halten mu§", dann sind hier die Grenzen verschoben und ma§t sich eine
Versicherung, die zur Leistung verpflichtet ist, an, was ihr nicht zusteht, dann ist das buchhalterische
AmtswillkŸr und menschenunwŸrdige Behandlung von Kranken. Solche MisstŠnde
gehšren abgeschafft.
Die
Zusammenarbeit und Verwebungen von Versicherungen mit ihren
"Gutachtern", im Medizinbereich unter dem DeckmŠntelchen der schulmedizinischen
Korrektheit, und gŠngigen Praktiken zur Leistungsverweigerung hat in diesen
Reihen Tradition einer ganzen Industrie, dies darf nicht in die Grundversorgung
und GesundheitsgewŠhrleistung der BŸrger einflie§en, indem sich ein Apparat "Krankenkasse"
, mit entsprechenden Verflechtungen, zur pharmazeutischen Kontrolle durch einen
ausgefeilten medizinischen Apparat, also eigentlich ein Versicherer, hier der
gesamten medizinischen Profession bemŠchtigt, sowie dem Selbstbestimmungsrecht
der Menschen. Es ist mittlerweile unstrittig, da§ dieser medizinische Apparat
eine Menge unnštiger Kosten und Gesundheitsfolgen verursacht, wŠhrend die
Kosten fŸr alternative Therapien, die Gesunderhaltung und Vorsorge , die
wesentlich geringer wŠren, nicht Ÿbernommen werden und zusŠtzlich vom BŸrger
getragen werden mŸssen. Es stellt sich die berechtigte Frage, nach dem Sinn
einer Versicherung, die man bezahlt, die dann aber nur Leistungen nach ihrem
GutdŸnken erbringt und nicht das, was der Versicherte SEINER ANSICHT nach
benštigt, wŠhrend er dies also nun noch zusŠtzlich Ÿbernimmt, in dem er ja an
seiner GESUNDUNG interessiert ist, im Gegensatz zu einer Industrie mit
geschŠftlichen Interessen, die nach ihren eigenen Regeln spielt. In jedem
GeschŠftsverhŠltnis wŸrde man einen solchen Vertrag als no-win bezeichnen, und
ablehnen. Wenn also durch den Gesetzgeber geregelt ist, eine verpflichtende
Teilnahme an einem Versicherungsvertrag, so mu§ auch die Leistung stimmen und
den WŸnschen und BedŸrfnissen derer, die zu bezahlen haben, der Versicherten,
entsprechen und kann nicht der BŸrger auf solche Weise entmŸndigt und um seine
freiheitlichen Grundrechte betrogen werden.
Wenn
ein Versicherer, der natŸrlich ein (GeschŠfts-)Interesse an der Einsparung von
Leistungen hat, die er zu erbringen hŠtte, einen Gutachter, hier den
MDK(Medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenkassen), beschŠftigt, also
SELBST einsetzt, mit dem Ziel mšglichst wenig Leistungszahlungen erbringen zu
mŸssen, und dann aber keine
anderen Argumente zulЧt und sich so seine eigene Berechtigung zum Einbehalt
der Gelder erschafft, so nennt man dies Korruption. Das wŠre ungefŠhr so, als
wŸrden bei einer Klage gegen einen privaten Versicherer vor Gericht dann keine
Gegengutachten von unabhŠngigen Gutachtern zugelassen und wŸrde man die
Kompetenz anderer Experten anliegender Fachrichtungen bezweifeln und diese
abstreiten und nicht anerkennen, um hiermit weitere Beweise auszuschlie§en, fŸr
die SchlŸssigkeit der dargelegten Fakten.
Diesem
Treiben mu§ unbedingt Einhalt geboten werden.
AusfŸhrungen:
Jeder
Mensch hat ein Recht auf gesunde LebensumstŠnde und die notwendige Zahlung
einer entsprechenden Existenzgrundlage- auch GERADE wenn er krank ist.
Die
Grundlagen der Gesundung und Gesunderhaltung sind zu allererst:
die
Sicherung der Existenz und der Lebensgrundlage. Geeignete Wohnung,
Essen
und Trinken in einer lebenserhaltenden hochwertigen Form, ein Bad und
entsprechende Hygiene, Entgiftung, Ruhe, Frieden und Reduzierung der
Stre§level
zur Genesung. Desweiteren die Vornahme entsprechender gesunderhaltender
Therapien. Dies wird gewŠhrleistet,u.a. durch die Krankengeldzahlung und sollte
durch die Kassenleistungen gewŠhrt werden und ist ihr Sinn.
Es
sollte selbstverstŠndlich sein, da§ man die Mittel, die man zum Erhalt seiner
Gesundheit benštigt, zur VerfŸgung gestellt bekommt, allen voran die
finanziellen Mittel. Wir beklagen uns und sorgen uns um "Brot fŸr die
Welt" , und wir kšnnen nicht einmal zu Hause diese GrundsŠtze in die Tat
umsetzen und unseren BŸrgern eine entsprechende UNSEREM Lebensstandard und
unserer Gesundheit entsprechende Versorgung garantieren und Ihnen die Mittel
hierzu zur VerfŸgung stellen.
Unter
ganzheitlichen Aspekten ist es offensichtlich, da§ die schulmedizinische
Behandlung NICHT zur HEILUNG fŸhrt, da sie dies ohne die BerŸcksichtigung
anderer Aspekte, die in ihrem System nicht vorgesehen sind, gar nicht kann.
Hierzu wird sie einfach der KomplexitŠt des Lebens nicht gerecht, da sie als
grundlegendes Denken einen mechanistischen Ansatz verfolgt und kein
holografisches ganzheitliches Konzept. Eine symptombedingte Behandlung, die
evtl. kurzzeitig zum "Funktionieren" des Patienten fŸhrt, ist KEINE
Heilung. Diese erfordert mehr als nur die immerwŠhrende Behandlung mit Chemie +
schulmedizinischen Methoden, und ein VerstŠndnis der Natur und Ihrer VorgŠnge.
Es
kann also eine Medizin, die diesen Teil von der Behandlung ausschlie§t, nicht
erfolgreich sein, in der Wiederherstellung der Natur des Menschen und damit
seiner Gesundung, im natŸrlichen Sinne, indem alle seine Kšrperfunktionen und
FŠhigkeiten wieder in Harmonie sind und zur Erhaltung seines Lebens und seiner
Gesundheit fŸhren. Es kann also dies nicht im Interesse der Menschen, der
BŸrger und eines Gesundheitssystems, was die Gesundheit der BŸrger
sicherstellen soll, sein, diesen Teil der Behandlung von einem System zur
Gesunderhaltung der BŸrger auszuschlie§en.
Es
kann nicht sein, da§ man einem Patienten seine Lebensgrundlage entzieht und
verhindert, da§ er selbst dafŸr sorgen kann, zu bekommen, was er zum Erhalt
seiner Gesundheit benštigt, wenn er nicht tut, was die Schulmedizin durch das
Mittel der Institution Krankenkasse von ihm verlangt, weil diese den
Alleinanspruch auf die Behandlung und Beurteilung von Krankheiten erhebt bzw.
nicht einmal das Urteil eines Heilpraktikers anerkennt (und nicht einmal das
eines anderen schulmedizinischen Arztes als ihrem selbsteingesetzten MDK) als
ausreichend fŸr eine Krankschreibung - geschweige denn irgendeine Art der
alternativen Heilbehandlung, die nicht zuvor als schulmedizinisch anerkannt
genehmigt wurde und in einen Katalog aufgenommen.
Diesen
Machkampf auf dem RŸcken der Patienten in einem geschwŠchten Zustand
auszutragen und ihre Existenz ganz rapide dadurch zu gefŠhrden, da§ ein Entzug der finanziellen Mittel
unweigerlich zum Entzug der Lebensgrundlage und damit zur GefŠhrdung der
ohnehin schon angeschlagenen Gesundheit fŸhrt, widerspricht allen in unserer
Verfassung garantierten Rechten.
Es
ist von diesem Gesichtspunkt aus also ein Entzug der lebenserhaltenden
Ma§nahmen, die Zahlung des Krankengeldes (oder auch anderer Leistungen)
einzustellen und einen Patienten
ohne die erforderlichen finanziellen Mittel in einer gesundheitsgefŠhrdenden
Situation zu belassen. Man lЧt es hier also am "schwŠchsten Glied der
Kette" aus, um seine
Profitinteressen zu wahren und das hat mit Gesundheitsversorgung und unserem
verfassungsrechtlich verbrieften Recht auf Gesundheit rein gar nichts zu tun.
Man
darf von schwerkranken Menschen nicht verlangen, da§ sie erst einen
bŸrokratischen Apparat, der GESUNDEN abverlangt wird, bewŠltigen, bevor sie an
die notwendigen Zahlungen zum Erhalt ihrer Gesundheit kommen kšnnen. Dies
mŸssen professionelle Helfer Ÿbernehmen, die sich mit solchen FŠllen auskennen
und entsprechendes MitgefŸhl zeigen. Gesundheit mu§ von der Ware zum
Geldverdienen wieder zum hšchsten und schŸtzenswertesten Gut des Menschen
werden, wessen sich jeder der Beteiligten bewu§t ist. Es darf nicht ums Geld,
es mu§ um den Menschen gehen. Die gesamte Profession braucht eine ganz neue
Ethik, die bisher nur einigen wenigen selbstverstŠndlich ist. Es sollte zu
denken geben, da§ die
erfolgreichsten, z.B. in der Krebstherapie, was ECHTE Heilung angeht, bisher
diejenigen waren, die fast ALLE jegliche Angebote von PatentaufkŠufen
ablehnten, weil sie gewŠhrleisten wollten, da§ JEDER , auch wenn er KEIN Geld
hŠtte, diese Therapien machen kšnne - und da§ diese Therapien allesamt keine
Zulassung erfahren haben.
Die
Gesundheitslandschaft sieht real momentan so aus, da§ nur wer das Geld besitzt
, sich eine entsprechende, etvl. auch alternative, naturheilkundliche oder
erfolgsversprechende Therapie, leisten kann, die nur noch in Privatkliniken,
von Privatinstituten oder Institutionen im Ausland vorgenommen werden und da§
diese vielversprechenden AnsŠtze in der "normalen Allerweltsmedizin"
kaum bis gar nicht zur Anwendung kommen, da dies alles beim
"Normalsterblichen Patienten" von schulmedizinischen Kassenleistungen
beherrscht wird, wo praktisch KEIN Wahlrecht mehr besteht, Ÿber die Art, den
Umfang und die Anwendung einer Therapie. D.h. NUR wer das Geld besitzt kann
sich heute noch dem Entzug seiner Selbstbestimmungsrechte auf die Wahl der
freien Therapie entziehen, da allein durch die †bernahmeregelungen fŸr
Behandlungen und Bestimmungen zur Krankengeldzahlung AbhŠngigkeiten kreiert
werden, die eine praktische EntmŸndigung des BŸrgers, der hier zum
"Patienten" ohne Mitbestimmungsrechte gemacht wird durch den
Versicher, darstellen. D.h. , da§ sich nur der, der unabhŠngig davon die
Geldmittel besitzt auf Kassenleistungen zu verzichten, sich momentan diesem
Entzug der Rechte widersetzen und diese nicht akzeptieren kann. Dies ist ein
Zustand der eigentlich unsere Verfassung aushebelt und das Recht auf Gleichheit
und Gleichbehandlung aller Menschen verletzt.
Auch
eine Selbstbehandlung darf kein Grund fŸr den Entzug von Leistungen sein.
Krankengeld darf kein regulatorisches Mittel zum Entzug der Freiheitsrechte,
Rechte auf Selbstbestimmung, freien Entscheidung und Verteidigung eines
selbstbestimmten mŸndigen Patienten sein.
Eine
Attestierung einer gegebenen ArbeitsunfŠhigkeit (AU) darf nicht abhŠngig
gemacht werden von der Zusammenarbeit mit einem Schulmediziner oder der Wahl
einer entsprechenden Therapie.
Es
kann nicht sein, da§ die Interpretation der Mitwirkungspflicht dem zur Leistung
verantwortlichen LeistungstrŠger unterliegt und man daher všllig in
AbhŠngigkeit gerŠt von dem "Goodwill" der entsprechenden
Sachbearbeiter und beim MDK beschŠftigter €rzte, die meist ihr Urteil Ÿber
einen ihnen všllig fremden Patienten
fŠllen, ohne genaue Kenntnis der Patientengeschichte, die einiges mehr
erfordert als blo§e Durchsicht einiger Papiere oder eine 10 minŸtige Befragung
und die Ÿberdies hinaus meist nicht einmal einer Fachrichtung, die fŸr dieses
Krankheitsbild entsprechend ausgebildet ist, angehšren, sondern lediglich
Allgemeinmediziner sind. Da§ zugleich aber schulmedizinische Atteste von
anderen €rzten au§erhalb des MDK nicht als ausreichend anerkannt werden, selbst
wenn MEHRERE €rzte das gleiche Krankheitsbild diagnostizieren, ist absurd,
widerspricht DIES doch zusŠtzlich noch der EIGENEN Argumentation der
Schulmedizin, die eben nur DIESE als befŠhigt ansieht, ein Attest auszustellen
und einem Patienten eine ArbeitsunfŠhigkeit und Krankheit zu attestieren, was
nicht der Fall ist und abgeschafft
gehšrt, und belegt somit eindeutig, da§ es sich hierbei lediglich um ein
Konstrukt zur Legitimierung einer bestimmten Vorgehensweise handelt, um die
Oberhand Ÿber die Vergabe von finanziellen Mitteln und die Alleinstellung und
damit Macht dieser Methode Ÿber andere zu behalten, durch eine Reihe von Regelungen, das jeglicher
Rechtsgrundlage ermangelt, nicht aber um die kompetente und sachliche
Feststellung von Tatsachen, die zur Leistungserbringung fŸhren wŸrden.
Hinzu
kommt, da§ die ART der Erkrankung všllig irrelevant fŸr den Fakt ist, in einem
entsprechenden Gesundheitszustand zu sein, der es nicht zulЧt zu arbeiten,
d.h. allein DIESER Umstand mu§ zur Krankengeldzahlung fŸhren, nicht ein Streit
Ÿber die Art der Erkrankung oder die Unangemessenheit der Therapie nach Ansicht
der Krankenkasse, oder eine persšnliche Meinung eines MDK Arztes was er als
Therapie ansieht, denn die Entscheidung hierŸber obliegt DEM PATIENTEN. Da
diesem so ist, mu§ ebensolchem auch gewŠhrleistet werden, da§ er sich seine
Behandler(innen) und Diagnostizierenden SELBST aussucht, um gesundheitlichen
Schaden von sich abzuwenden, welcher auch durch unqualifizierte €rzte,
schadende Behandlungen (und ich spreche hier von der Schulmedizin und den
Nebenwirkungen der Apparate- und Pharmamedizin), sowie schŠdigenden
Diagnoseverfahren (Ršntgen, MRT, CT, OP, etc.) hervorgerufen werden kann.
Die
Entscheidung hierŸber, ob eine solchartige Diagnose oder Therapie vorgenommen
wird, mu§ dem Patienten Ÿberlassen werden und kann nicht, beispielsweise in der
Folge, mangels CT und eindeutiger KlŠrung der URSACHEN einer Krankheit, wozu
die Schulmedizin meiner Meinung nach in den seltesten FŠllen einwandfrei und
GANZHEITLICH UMFASSEND in der Lage ist, zu Krankengeldentzug fŸhren. Hier mu§
zur GewŠhrung der Lebensgrundlage und damit Gesunderhaltung des Patienten
sichergestellt sein, da§ die Krankengeldzahlung SOLANGE weiter zu erfolgen hat,
bis nachweislich eine ArbeitsfŠhigkeit wieder eingetreten ist und der Patient
wieder ARBEITET, weil er es auch kann. Ggfs. kann einen RŸckzahlung oder
Verrechnung Ÿberzahlter BetrŠge erfolgen. Es mŸssen also gesetzliche Grundlagen
geschaffen werden, die diesem Treiben der Krankenkasse und des MDKs ein Ende
bereiten.
Es
kann nicht sein, da§ kranken Menschen noch die Lebensgrundlage zur Erhaltung
ihrer Gesundheit entzogen wird oder sie emotional unter Stre§ gestellt werden,
sich darum zu sorgen. Dies sind Grundlagen der Heilung die jeder wissen sollte,
da§ ein Patient zuallererst einmal Ruhe, Unterkunft, vernŸnftige ErnŠhrung,
Versorgung und Hygiene, SICHERHEIT, liebevolle Behandlung, Entgiftung, Aufbau
und Stabilisation benštigt, und NICHT einen gegenteiligen auf dessen Raubbau
und Ausbeutung ausgerichteten Apparat der immerwŠhrenden Verlangung von
Leistung bei gleichzeitiger Zahlungsverweigerung und Verweigerung der
Anerkennung, die in unserer Verfassung, dem Grundgesetz, ebenso wie in der
Charta der Vereinten Nationen verbrieften Menschenrechte, Rechte auf
Selbstbestimmung und Persšnlichkeitsrechte zu achten und zu respektieren.
Mit
der Praxis, den Entzug von Krankengeld (und damit der Lebensgrundlage) als ma§regelnde "Erziehungsma§nahme"
von erwachsenen , selbstbestimmten Menschen, zu mi§brauchen, die so zu
unmŸndigen "Patienten" degradiert werden und keine Rechte mehr haben, mu§ Schlu§
gemacht werden. Dies ist unmenschlich und verstš§t au§erdem gegen die
verfassungsrechtlich garantierten und im Grundgesetz und der Charta der
Vereinten Nationen verbrieften Freiheitsrechte, Selbstbestimmungsrechte und den
Schutz der Persšnlichkeitsrechte, sowie die Behindertenrechtskonvention und
damit zusŠtzlich gegen das Všlkerrecht.
03.08.2013