Petition

 

Verfassungsbeschwerde und Antrag auf GesetzesŠnderung der Krankenkassenbestimmungen zum Wohle aller Menschen und deren Gesundung und Gesunderhaltung, mit dem Ziel die in der Verfassung (GG) garantierten Selbstbestimmungsrechte, die Gleichstellung der Naturheilverfahren,  und das Recht der Patienten auf freie Wahl der Therapie zu schŸtzen und wiederherzustellen.

 

Die gesetzlichen Grundlagen, die der Krankenkasse solche Macht Ÿber das Selbstbestimmungsrecht der Menschen gibt, und damit der Schulmedizin und Pharmazeutischen Industrie, mŸssen dringend geŠndert und rŸckgŠngig gemacht werden und ein Zustand, der diese verfassungsrechtlich verbrieften und garantierten Rechte schŸtzt, wieder hergestellt werden.

Es darf nicht sein, da§ die Entscheidung Ÿber die Krankengeldzahlung und damit die Lebensgrundlage eines Patienten, abhŠngig ist von dem GutdŸnken eines Sachbearbeiters, der persšnlichen Meinung oder Favorisierung von auschlie§lich schulmedizinischen €rzten zu Therapien, Diagnosen oder Heilmethoden, oder gar einem noch zu deren Schutz von der Krankenkasse (im Fallbeispiel TK) selbsteingesetztem Apparat namens MDK (Medizinischer Dienst der (gesetzlichen)Krankenkassen), der die Allmacht Ÿber die €rzteschaft und angeblich auch die Entscheidung der Krankenkasse (TK) hat. Das ist Korruption.

(weitere AusfŸhrungen unten)

 

 

†bersicht der Forderungen in Stichpunkten:

 

-Wiederherstellung der verfassungsrechtlichen, im Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechte und der freien Wahl der Therapie des Patienten, insbesondere bzgl. schulmedizinisch nicht anerkannter Therapien und der Alternativmedizin, sowie der Persšnlichkeitsrechte des Patienten im medizinisch-technischen Apparat, im besonderen hier der Regelungen der gesetzlichen Grundlage fŸr die Krankenversicherungen (im speziellen Fallbeispiel der  TK)

 

-Gleichstellung von €rzten und HPs bei der Attestierung von Erkrankungen und vor allem ArbeitsunfŠhigkeitsbescheinigungen.

 (Es kann nicht sein, da§ jemand bei einem Heilpraktiker in Behandlung ist, dann aber ein Attest von einem Schulmediziner fŸr Krankenkasse und Arbeitgeber braucht, also gezwungen wird, sich von einem solchen behandeln und untersuchen zu lassen.)

 

- Aufhebung des Entzuges des im GG (Grundgesetz) verbrieften Rechtes auf FreizŸgigkeit durch Krankengeldentzug, nicht nur im gesamten Bundesgebiet, sondern auch im Ausland, inbesondere in den Grenzregionen, also fŸr die LŠnder …sterreich und Schweiz, DŠnemark, etc., aber auch Akzeptierung von Reisen Erkrankter zu Angehšrigen und Lebenspartnern, inbesondere bei Deutschen mit auslŠndischen Wurzeln.

(Es ist erwiesen, da§ fŸr eine Genesung die besondere liebevolle Pflege durch die nahen Angehšrigen,nahestehende Personen und deren Anwesenheit eine ausschlaggebende Rolle fŸr den seelischen Zustand des Patienten und seine Besserung spielen. Es ist unmenschlich, Menschen dies zu versagen in einem evtl. sogar kritischen Zustand, weil man Ihnen sonst die Lebensgrundlage (Krankengeld) entzieht, wenn diese sich au§erhalb der deutschen Grenzen bewegen. In einem geeinten Europa mit offenen Grenzen wird dies heute zusŠtzlich zur farce. ZusŠtzlich ist es in den Grenzgebieten Ÿblich, da§ Verwandte auf "der anderen Seite der Grenze" wohnen oder man dort Liegenschaften hat, etc. und sich Menschen nicht nur auf EINER Seite der Grenze aufhalten, z.B. um einzukaufen etc.)

 

- Freie Entscheidung des Patienten darŸber, ob er seine Therapie im Ausland erhalten mšchte oder nicht, insbesondere wenn die Therapie nicht in Deutschland angeboten wird, bei Weiterzahlung von Krankengeld. (Beispiel Gerson Klinik in Ungarn oder Mexico)

 

Es kann nicht sein, da§ es der Entscheidung der Krankenkasse obliegt, in welchem Land sich jemand aufhŠlt oder wo derjenige seine Therapie und vor allem WELCHE macht. Das ist Entzug der Freiheitsrechte und Rechte auf Selbstbestimmung und verstš§t gegen die Verfassung, das Grundgesetz.

 

- Die †bernahme von entsprechenden Therapien, die der Patient auswŠhlt, von Schwerkranken, inbesondere den alternativen und nicht zugelassenen, mu§ gewŠhrleistet sein und darf nicht vom GutdŸnken eines Sachbearbeiters oder der Krankenkasse abhŠngen. Sie mu§ selbstverstŠndlich und verbrieft sein.

Die Entscheidung Ÿber die Therapie liegt beim PATIENTEN. (In der entsprechenden Rechtsliteratur/Gerichtsentscheiden nachzulesen)

 

- Die Vergabe der Gelder fŸr Kranke, die kein Krankengeld bekommen oder denen das versagt wird, mu§ ausgelagert werden aus dem Arbeitsamt auf eine geeignete Stelle und die Vergabe der Gelder mu§ ohne persšnliches Erscheinen mšglich sein. Man kann von Schwerkranken nicht verlangen, da§ sie zu einem JobvorstellungsgesprŠch gehen, und entsprechende AntrŠge stellen und ausfŸllen mŸssen, Ÿber Ihre Qualifikation und "Verwendbarkeit", Ÿberdies, wenn Sie Arbeit haben, nur weil sie Ersatzleistungen fŸr das Krankengeld bekommen mŸssen. Das ist absurd.

Die ZustŠndigkeit mu§ auf eine Stelle au§erhalb des Jobcenters verlagert werden, welche den BedŸrfnissen dieser Menschen angepa§t ist. Atteste mŸssen ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.

 

- Zur GewŠhrung der Lebensgrundlage und damit Gesunderhaltung des Patienten mu§ sichergestellt sein, da§ die Krankengeldzahlung innerhalb der 78 Wochen Leistungspflicht SOLANGE weiter zu erfolgen hat, bis nachweislich eine ArbeitsfŠhigkeit wieder eingetreten ist und der Patient wieder ARBEITET, weil er es auch kann. Ggfs. kann einen RŸckzahlung oder Verrechnung Ÿberzahlter BetrŠge erfolgen.

 

 

- medizinisch notwendige Pflege durch eine hŠusliche Pflegekraft mu§ gewŠhrleistet sein, unabhŠngig von der benštigten LŠnge. Es kann nicht sein, da§ die Krankenkasse eine medizinisch notwendige hŠusliche Pflege, die vom Arzt verordnet wurde, nicht mehr Ÿbernimmt, weil der "Hšchstsatz" Ÿberschritten ist, obwohl der Patient nicht aufstehen kann, und die Pflegekraft dann ihre kostenlose Weiterarbeit anbietet, damit dieser nicht verhungert. Und dies nur, weil die Genesung noch einen Monat lŠnger dauert als die "Vorschrift" der Krankenkasse zur Zahlung, so da§ dieser dann ggfs. in ein Krankenhaus eingeliefert werden mŸsste (was weitaus MEHR Kosten verursacht , und Nachteile fŸr die Gesundheit des Patienten, mit sich bringen kann u.a. durch den Stre§ und die ungewohnte Umgebung sowie die Betreuung durch fremde Personen, die sich dieser nicht ausgesucht hat und  mit denen kein VertrauensverhŠltnis besteht. Es sollte selbstverstŠndlich sein, da§ auch Ÿber die Wahl des "health-teams" (also der den Patienten in seiner Genesung unterstŸtzenden FachkrŠfte) der Patient , als mŸndiger selbstverantwortlicher BŸrger Ÿber seine Gesundheit, SELBST entscheidet).

Wenn nicht mehr die Šrztliche Verordnung gilt als Feststellung der Notwendigkeit, sondern irgendwelche Regelungen der Krankenkasse, also des LEISTUNGSERBRINGERS ,  "an die sich die Kasse halten mu§", dann sind hier die Grenzen verschoben und ma§t sich eine Versicherung, die zur Leistung verpflichtet ist,  an, was ihr nicht zusteht, dann ist das buchhalterische AmtswillkŸr und menschenunwŸrdige Behandlung von Kranken. Solche MisstŠnde gehšren abgeschafft.

 

Die Zusammenarbeit und Verwebungen von Versicherungen mit ihren "Gutachtern", im Medizinbereich unter dem DeckmŠntelchen der schulmedizinischen Korrektheit, und gŠngigen Praktiken zur Leistungsverweigerung hat in diesen Reihen Tradition einer ganzen Industrie, dies darf nicht in die Grundversorgung und GesundheitsgewŠhrleistung der BŸrger einflie§en, indem sich ein Apparat "Krankenkasse" , mit entsprechenden Verflechtungen, zur pharmazeutischen Kontrolle durch einen ausgefeilten medizinischen Apparat, also eigentlich ein Versicherer, hier der gesamten medizinischen Profession bemŠchtigt, sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Es ist mittlerweile unstrittig, da§ dieser medizinische Apparat eine Menge unnštiger Kosten und Gesundheitsfolgen verursacht, wŠhrend die Kosten fŸr alternative Therapien, die Gesunderhaltung und Vorsorge , die wesentlich geringer wŠren, nicht Ÿbernommen werden und zusŠtzlich vom BŸrger getragen werden mŸssen. Es stellt sich die berechtigte Frage, nach dem Sinn einer Versicherung, die man bezahlt, die dann aber nur Leistungen nach ihrem GutdŸnken erbringt und nicht das, was der Versicherte SEINER ANSICHT nach benštigt, wŠhrend er dies also nun noch zusŠtzlich Ÿbernimmt, in dem er ja an seiner GESUNDUNG interessiert ist, im Gegensatz zu einer Industrie mit geschŠftlichen Interessen, die nach ihren eigenen Regeln spielt. In jedem GeschŠftsverhŠltnis wŸrde man einen solchen Vertrag als no-win bezeichnen, und ablehnen. Wenn also durch den Gesetzgeber geregelt ist, eine verpflichtende Teilnahme an einem Versicherungsvertrag, so mu§ auch die Leistung stimmen und den WŸnschen und BedŸrfnissen derer, die zu bezahlen haben, der Versicherten, entsprechen und kann nicht der BŸrger auf solche Weise entmŸndigt und um seine freiheitlichen Grundrechte betrogen werden.

 

Wenn ein Versicherer, der natŸrlich ein (GeschŠfts-)Interesse an der Einsparung von Leistungen hat, die er zu erbringen hŠtte, einen Gutachter, hier den MDK(Medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenkassen), beschŠftigt, also SELBST einsetzt, mit dem Ziel mšglichst wenig Leistungszahlungen erbringen zu mŸssen,  und dann aber keine anderen Argumente zulŠ§t und sich so seine eigene Berechtigung zum Einbehalt der Gelder erschafft, so nennt man dies Korruption. Das wŠre ungefŠhr so, als wŸrden bei einer Klage gegen einen privaten Versicherer vor Gericht dann keine Gegengutachten von unabhŠngigen Gutachtern zugelassen und wŸrde man die Kompetenz anderer Experten anliegender Fachrichtungen bezweifeln und diese abstreiten und nicht anerkennen, um hiermit weitere Beweise auszuschlie§en, fŸr die SchlŸssigkeit der dargelegten Fakten.

Diesem Treiben mu§ unbedingt Einhalt geboten werden.

 

AusfŸhrungen:

 

Jeder Mensch hat ein Recht auf gesunde LebensumstŠnde und die notwendige Zahlung einer entsprechenden Existenzgrundlage- auch GERADE wenn er krank ist.

Die Grundlagen der Gesundung und Gesunderhaltung sind zu allererst:

die Sicherung der Existenz und der Lebensgrundlage. Geeignete Wohnung,

Essen und Trinken in einer lebenserhaltenden hochwertigen Form, ein Bad und entsprechende Hygiene, Entgiftung, Ruhe, Frieden und Reduzierung der

Stre§level zur Genesung. Desweiteren die Vornahme entsprechender gesunderhaltender Therapien. Dies wird gewŠhrleistet,u.a. durch die Krankengeldzahlung und sollte durch die Kassenleistungen gewŠhrt werden und ist ihr Sinn.

 

Es sollte selbstverstŠndlich sein, da§ man die Mittel, die man zum Erhalt seiner Gesundheit benštigt, zur VerfŸgung gestellt bekommt, allen voran die finanziellen Mittel. Wir beklagen uns und sorgen uns um "Brot fŸr die Welt" , und wir kšnnen nicht einmal zu Hause diese GrundsŠtze in die Tat umsetzen und unseren BŸrgern eine entsprechende UNSEREM Lebensstandard und unserer Gesundheit entsprechende Versorgung garantieren und Ihnen die Mittel hierzu zur VerfŸgung stellen.

 

Unter ganzheitlichen Aspekten ist es offensichtlich, da§ die schulmedizinische Behandlung NICHT zur HEILUNG fŸhrt, da sie dies ohne die BerŸcksichtigung anderer Aspekte, die in ihrem System nicht vorgesehen sind, gar nicht kann. Hierzu wird sie einfach der KomplexitŠt des Lebens nicht gerecht, da sie als grundlegendes Denken einen mechanistischen Ansatz verfolgt und kein holografisches ganzheitliches Konzept. Eine symptombedingte Behandlung, die evtl. kurzzeitig zum "Funktionieren" des Patienten fŸhrt, ist KEINE Heilung. Diese erfordert mehr als nur die immerwŠhrende Behandlung mit Chemie + schulmedizinischen Methoden, und ein VerstŠndnis der Natur und Ihrer VorgŠnge.

Es kann also eine Medizin, die diesen Teil von der Behandlung ausschlie§t, nicht erfolgreich sein, in der Wiederherstellung der Natur des Menschen und damit seiner Gesundung, im natŸrlichen Sinne, indem alle seine Kšrperfunktionen und FŠhigkeiten wieder in Harmonie sind und zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit fŸhren. Es kann also dies nicht im Interesse der Menschen, der BŸrger und eines Gesundheitssystems, was die Gesundheit der BŸrger sicherstellen soll, sein, diesen Teil der Behandlung von einem System zur Gesunderhaltung der BŸrger auszuschlie§en.

 

 

Es kann nicht sein, da§ man einem Patienten seine Lebensgrundlage entzieht und verhindert, da§ er selbst dafŸr sorgen kann, zu bekommen, was er zum Erhalt seiner Gesundheit benštigt, wenn er nicht tut, was die Schulmedizin durch das Mittel der Institution Krankenkasse von ihm verlangt, weil diese den Alleinanspruch auf die Behandlung und Beurteilung von Krankheiten erhebt bzw. nicht einmal das Urteil eines Heilpraktikers anerkennt (und nicht einmal das eines anderen schulmedizinischen Arztes als ihrem selbsteingesetzten MDK) als ausreichend fŸr eine Krankschreibung - geschweige denn irgendeine Art der alternativen Heilbehandlung, die nicht zuvor als schulmedizinisch anerkannt genehmigt wurde und in einen Katalog aufgenommen.

Diesen Machkampf auf dem RŸcken der Patienten in einem geschwŠchten Zustand auszutragen und ihre Existenz ganz rapide dadurch zu gefŠhrden, da§ ein  Entzug der finanziellen Mittel unweigerlich zum Entzug der Lebensgrundlage und damit zur GefŠhrdung der ohnehin schon angeschlagenen Gesundheit fŸhrt, widerspricht allen in unserer Verfassung garantierten Rechten.

Es ist von diesem Gesichtspunkt aus also ein Entzug der lebenserhaltenden Ma§nahmen, die Zahlung des Krankengeldes (oder auch anderer Leistungen) einzustellen  und einen Patienten ohne die erforderlichen finanziellen Mittel in einer gesundheitsgefŠhrdenden Situation zu belassen. Man lŠ§t es hier also am "schwŠchsten Glied der Kette" aus,  um seine Profitinteressen zu wahren und das hat mit Gesundheitsversorgung und unserem verfassungsrechtlich verbrieften Recht auf Gesundheit rein gar nichts zu tun.

 

Man darf von schwerkranken Menschen nicht verlangen, da§ sie erst einen bŸrokratischen Apparat, der GESUNDEN abverlangt wird, bewŠltigen, bevor sie an die notwendigen Zahlungen zum Erhalt ihrer Gesundheit kommen kšnnen. Dies mŸssen professionelle Helfer Ÿbernehmen, die sich mit solchen FŠllen auskennen und entsprechendes MitgefŸhl zeigen. Gesundheit mu§ von der Ware zum Geldverdienen wieder zum hšchsten und schŸtzenswertesten Gut des Menschen werden, wessen sich jeder der Beteiligten bewu§t ist. Es darf nicht ums Geld, es mu§ um den Menschen gehen. Die gesamte Profession braucht eine ganz neue Ethik, die bisher nur einigen wenigen selbstverstŠndlich ist. Es sollte zu denken geben,  da§ die erfolgreichsten, z.B. in der Krebstherapie, was ECHTE Heilung angeht, bisher diejenigen waren, die fast ALLE jegliche Angebote von PatentaufkŠufen ablehnten, weil sie gewŠhrleisten wollten, da§ JEDER , auch wenn er KEIN Geld hŠtte, diese Therapien machen kšnne - und da§ diese Therapien allesamt keine Zulassung erfahren haben.

 

 

Die Gesundheitslandschaft sieht real momentan so aus, da§ nur wer das Geld besitzt , sich eine entsprechende, etvl. auch alternative, naturheilkundliche oder erfolgsversprechende Therapie, leisten kann, die nur noch in Privatkliniken, von Privatinstituten oder Institutionen im Ausland vorgenommen werden und da§ diese vielversprechenden AnsŠtze in der "normalen Allerweltsmedizin" kaum bis gar nicht zur Anwendung kommen, da dies alles beim "Normalsterblichen Patienten" von schulmedizinischen Kassenleistungen beherrscht wird, wo praktisch KEIN Wahlrecht mehr besteht, Ÿber die Art, den Umfang und die Anwendung einer Therapie. D.h. NUR wer das Geld besitzt kann sich heute noch dem Entzug seiner Selbstbestimmungsrechte auf die Wahl der freien Therapie entziehen, da allein durch die †bernahmeregelungen fŸr Behandlungen und Bestimmungen zur Krankengeldzahlung AbhŠngigkeiten kreiert werden, die eine praktische EntmŸndigung des BŸrgers, der hier zum "Patienten" ohne Mitbestimmungsrechte gemacht wird durch den Versicher, darstellen. D.h. , da§ sich nur der, der unabhŠngig davon die Geldmittel besitzt auf Kassenleistungen zu verzichten, sich momentan diesem Entzug der Rechte widersetzen und diese nicht akzeptieren kann. Dies ist ein Zustand der eigentlich unsere Verfassung aushebelt und das Recht auf Gleichheit und Gleichbehandlung aller Menschen verletzt.

 

 

Auch eine Selbstbehandlung darf kein Grund fŸr den Entzug von Leistungen sein. Krankengeld darf kein regulatorisches Mittel zum Entzug der Freiheitsrechte, Rechte auf Selbstbestimmung, freien Entscheidung und Verteidigung eines selbstbestimmten mŸndigen Patienten sein.

Eine Attestierung einer gegebenen ArbeitsunfŠhigkeit (AU) darf nicht abhŠngig gemacht werden von der Zusammenarbeit mit einem Schulmediziner oder der Wahl einer entsprechenden Therapie.

 

 

Es kann nicht sein, da§ die Interpretation der Mitwirkungspflicht dem zur Leistung verantwortlichen LeistungstrŠger unterliegt und man daher všllig in AbhŠngigkeit gerŠt von dem "Goodwill" der entsprechenden Sachbearbeiter und beim MDK beschŠftigter €rzte, die meist ihr Urteil Ÿber einen ihnen všllig fremden Patienten  fŠllen, ohne genaue Kenntnis der Patientengeschichte, die einiges mehr erfordert als blo§e Durchsicht einiger Papiere oder eine 10 minŸtige Befragung und die Ÿberdies hinaus meist nicht einmal einer Fachrichtung, die fŸr dieses Krankheitsbild entsprechend ausgebildet ist, angehšren, sondern lediglich Allgemeinmediziner sind. Da§ zugleich aber schulmedizinische Atteste von anderen €rzten au§erhalb des MDK nicht als ausreichend anerkannt werden, selbst wenn MEHRERE €rzte das gleiche Krankheitsbild diagnostizieren, ist absurd, widerspricht DIES doch zusŠtzlich noch der EIGENEN Argumentation der Schulmedizin, die eben nur DIESE als befŠhigt ansieht, ein Attest auszustellen und einem Patienten eine ArbeitsunfŠhigkeit und Krankheit zu attestieren, was nicht der  Fall ist und abgeschafft gehšrt, und belegt somit eindeutig, da§ es sich hierbei lediglich um ein Konstrukt zur Legitimierung einer bestimmten Vorgehensweise handelt, um die Oberhand Ÿber die Vergabe von finanziellen Mitteln und die Alleinstellung und damit Macht dieser Methode Ÿber andere zu behalten,  durch eine Reihe von Regelungen, das jeglicher Rechtsgrundlage ermangelt, nicht aber um die kompetente und sachliche Feststellung von Tatsachen, die zur Leistungserbringung fŸhren wŸrden.

 

Hinzu kommt, da§ die ART der Erkrankung všllig irrelevant fŸr den Fakt ist, in einem entsprechenden Gesundheitszustand zu sein, der es nicht zulŠ§t zu arbeiten, d.h. allein DIESER Umstand mu§ zur Krankengeldzahlung fŸhren, nicht ein Streit Ÿber die Art der Erkrankung oder die Unangemessenheit der Therapie nach Ansicht der Krankenkasse, oder eine persšnliche Meinung eines MDK Arztes was er als Therapie ansieht, denn die Entscheidung hierŸber obliegt DEM PATIENTEN. Da diesem so ist, mu§ ebensolchem auch gewŠhrleistet werden, da§ er sich seine Behandler(innen) und Diagnostizierenden SELBST aussucht, um gesundheitlichen Schaden von sich abzuwenden, welcher auch durch unqualifizierte €rzte, schadende Behandlungen (und ich spreche hier von der Schulmedizin und den Nebenwirkungen der Apparate- und Pharmamedizin), sowie schŠdigenden Diagnoseverfahren (Ršntgen, MRT, CT, OP, etc.) hervorgerufen werden kann.

Die Entscheidung hierŸber, ob eine solchartige Diagnose oder Therapie vorgenommen wird, mu§ dem Patienten Ÿberlassen werden und kann nicht, beispielsweise in der Folge, mangels CT und eindeutiger KlŠrung der URSACHEN einer Krankheit, wozu die Schulmedizin meiner Meinung nach in den seltesten FŠllen einwandfrei und GANZHEITLICH UMFASSEND in der Lage ist, zu Krankengeldentzug fŸhren. Hier mu§ zur GewŠhrung der Lebensgrundlage und damit Gesunderhaltung des Patienten sichergestellt sein, da§ die Krankengeldzahlung SOLANGE weiter zu erfolgen hat, bis nachweislich eine ArbeitsfŠhigkeit wieder eingetreten ist und der Patient wieder ARBEITET, weil er es auch kann. Ggfs. kann einen RŸckzahlung oder Verrechnung Ÿberzahlter BetrŠge erfolgen. Es mŸssen also gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die diesem Treiben der Krankenkasse und des MDKs ein Ende bereiten.

 

Es kann nicht sein, da§ kranken Menschen noch die Lebensgrundlage zur Erhaltung ihrer Gesundheit entzogen wird oder sie emotional unter Stre§ gestellt werden, sich darum zu sorgen. Dies sind Grundlagen der Heilung die jeder wissen sollte, da§ ein Patient zuallererst einmal Ruhe, Unterkunft, vernŸnftige ErnŠhrung, Versorgung und Hygiene, SICHERHEIT, liebevolle Behandlung, Entgiftung, Aufbau und Stabilisation benštigt, und NICHT einen gegenteiligen auf dessen Raubbau und Ausbeutung ausgerichteten Apparat der immerwŠhrenden Verlangung von Leistung bei gleichzeitiger Zahlungsverweigerung und Verweigerung der Anerkennung, die in unserer Verfassung, dem Grundgesetz, ebenso wie in der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Menschenrechte, Rechte auf Selbstbestimmung und Persšnlichkeitsrechte zu achten und zu respektieren.

 

 

 

 

 

Mit der Praxis, den Entzug von Krankengeld (und damit der Lebensgrundlage)  als ma§regelnde "Erziehungsma§nahme" von erwachsenen , selbstbestimmten Menschen, zu mi§brauchen, die so zu unmŸndigen "Patienten" degradiert werden und  keine Rechte mehr haben, mu§ Schlu§ gemacht werden. Dies ist unmenschlich und verstš§t au§erdem gegen die verfassungsrechtlich garantierten und im Grundgesetz und der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Freiheitsrechte, Selbstbestimmungsrechte und den Schutz der Persšnlichkeitsrechte, sowie die Behindertenrechtskonvention und damit zusŠtzlich gegen das Všlkerrecht.

 

03.08.2013